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Sekretariatsservice Rhein-Main - Social MediaSchon seit einiger Zeit wird vor einer Abmahnungwselle aufgrund der Verletzung der Facebook-Impressumspflicht gewarnt. Aktuell sind viele User verunsichert und ein aktuelles Urteil zu diesem Thema hat für weitere Fragen gesorgt:

  • Muss auf der Facebook-Seite ein Impressum angegeben sein?
  • Welche Daten muss dieses Impressum bei Facebook enthalten?
  • Wie wird die Seite “Impressum” bei Facebook erstellt?
  • Was ist begl. der Facebook-Impressumspflicht rechtlich zu beachten?

 

Welche Seiten unterliegen der Facebook-Impressumspflicht?

Die Mehrzahl aller Blogs und Webseiten muss über ein Impressum verfügen. Aufgrund der unzähligen Abmahnungen, die in den letzten Monaten erfolgt sind, hat sich dies fast überall herumgesprochen. Ein aktuelles Urteil wirft nun die Frage auf, ob auch eine Facebook-Impressumspflicht besteht. Können die Nutzer von Facebook wegen eines fehlenden Impressums abgemahnt werden?

Ja, Fanseiten oder Profile unterliegen der Facebook-Impressumspflicht, wenn es sich nicht um rein private Seiten handelt. Im Gesetz gibt es keinen Unterschied zwischen Blog, Website und Facebook-Profil. Leider ist nicht genau abgegrenzt, welche Seiten als “privat” gewertet werden. Daher ist es sicherer, immer ein Impressum zu hinterlegen. Es kommt nämlich nicht darauf an, ob mit einer Facebook Seite Gewinne erzielt werden oder eben nicht. Wer postet, betreibt Werbung, egal für was und egal, ob man damit die Absicht hat, Geld zu verdienen oder nicht. Also sind viele Seiten bei Facebook nicht mehr als reis “privat” zu betrachten und es besteht vermutlich auch eine Facebook-Impressumspflicht. Hier gehen die Gerichte sehr streng vor. Die Werbung auf jeder Facebook Seite, ohne dass sie vom Eigentümer der Seite selbst platziert wurde, kann schon auf eine nicht private Nutzung hinweisen.

 

Welche Daten muss das Facebook-Impressum enthalten?

Im Impressum sollten Firmenname, Firmeninhaber, Adresse, Telefonnummer, E-Mail und UST-ID-Nummer genannt werden. Die Facebook-Impressumspflicht schreibt nich konkret vor, dass das Impressum auch Impressum heißt. Hier kann auch Kontaktadresse, Anbieter oder “Über uns” als Bezeichnung genutzt werden. “Info” reicht allerdings nicht aus um die Facebook-Impressumspflicht zu erfüllen.

 

Kommen Sie Ihrer Facebook-Impressumspflicht schnell und einfach nach

Facebook macht es seinen Nutzern nicht einfach, eine Impressumsseite zu erstellen und so die Facebook-Impressumspflicht zu erfüllen. Deshalb ist es sinnvoll, die Tools aus dem Internet zu nutzen, mit denen man unproblematisch diesen neuen Bereich auf der Facebook-Seite schaffen kann. Mit wenigen Klicks und vollkommen kostenlos kommt man so zur Impressumsseite. Um der Facebook-Impressumspflicht komplett und schnell nachzukommen, ist das “Facebook Impressum App” von e-recht24 empfehlenswert.

 

Die Facebook-Impressumspflicht und unterschiedliche Endgeräte

Die Facebook-Impressumspflicht gilt unabhängig davon, welches Endgerät für die Darstellung von Facebook genutzt wird. Mobile Facebook-Versionen zeigen keine Tabs und damit natürlich auch das Impressum-Tab nicht an. Kommt es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen wird dem Betreiber der Seite vorgehalten, dass er alleine dafür verantwortlich ist seine Seite rechtssicher zu gestalten. Die Schuldzuweisung an Facebook wird hier keinen Erfolg vor Gericht bringen. Um der Facebook-Impressumspflicht trotzdem nachzukommen, kann einfach ein Link auf der Fanpage, der zur Impressumsseite weiterleitet, eingebaut werden.

Hier also noch einmal unsere 3 Tipps, um der Facebook-Impressumspflicht nachzukommen und so Abmahnungen zu vermeiden:

  • Erstellen Sie auf jeden Fall ein Impressum, auch wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, ob Ihre Seite der Facebook-Impressumspflicht unterliegt
  • Nutzen Sie zur Erstellung das kostenlose App, so kommen Sie schnell und sicher Ihrer Facebook-Impressumspflicht nach
  • Bauen Sie zusätzlich auf Ihrer Facebook-Seite einen Link ein, der zur Impressumsseite führt. So sind Sie sicher, der Facebook-Impressumspflicht auch nachzukommen, wenn der Besucher Ihrer Page ein mobiles Endgerät benutzt.

Diesen Bericht sollte man ernst nehmen, denn momentan werden massenhaft Verstöße gegen die Facebook-Impressumspflicht abgemahnt. Kennen Sie sich mit dem Internet nicht so gut aus, oder wissen Sie nicht, wie sie das Impressum für ihre Seite erstellen sollen? Wir vom Team des Sekretariatsservice Rhein-Main helfen Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

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